Warnleuchten
Gemeinsame Schutzeinrichtungen

Anwendung
Nach der § 36 BauV - Bauarbeiterschutzverordnung sind Warnleuchten anzubringen. Eine Warnleuchte ist eine Lichtquelle, die dazu dient, auf eine Gefahrensituation oder auch einen Gefahrenzustand bzw. einen gefährlichen Arbeitszustand einer Maschine aufmerksam zu machen.
Dokumentenlenkung
- 2020-05 CT: Im Zuge der Recherche für Pools erfasst.