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Hinweise zur Zutrittsüberwachung

Hinweise und Informationspflichten zu Zutritts- und Anwesenheitsüberwachung auf den Liegenschaften


1. Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Zutritts- und Anwesenheitsüberwachung auf den Liegenschaften.

Zweck der Zutrittsüberwachung

Die Liegenschaften führen Zutrittsüberwacht durch. Für den Einsatz der Zutrittsüberwachung besteht berechtigtes Interesse.

2. Erfordernisse - berechtigtes Interessen

Der Einsatz einer Zutrittsüberwachung ist nach DSGVO rechtmäßig, wenn die Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der/des Verantwortlichen oder Dritter erforderlich ist. Solche sind:

  • Schutz des Lebens von Personen.
  • Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen.
  • Schutz des Eigentums (z.B. Eigenheim, Home-Office Arbeitsplatz).

3. Anforderungen

Die Zutrittsüberwachung unterstützt die Videoüberwachung.

Weiters wird die Zutritts- und Anwesenheitsüberwachung für Automatisierungen verwendet.

4. Zustimmung der Besucher und Bewohner

Zustimmung zur Zutrittsüberwachung

Wenn Sie das Grundstück / die Liegenschaft betreten, stimmen Sie der Zutritts- und Anwesnheitsoüberwachung rechtsverbindlich zu. Wenn Sie mit der Überwachung nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von einem Zutritt ab.

5. Verweise

  • Datenschutzverordnung DSGVO