Hinweise zur Zutrittsüberwachung
Hinweise und Informationspflichten zu Zutritts- und Anwesenheitsüberwachung auf den Liegenschaften
1. Regelungsgegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Zutritts- und Anwesenheitsüberwachung auf den Liegenschaften.
Zweck der Zutrittsüberwachung
Die Liegenschaften führen Zutrittsüberwacht durch. Für den Einsatz der Zutrittsüberwachung besteht berechtigtes Interesse.
2. Erfordernisse - berechtigtes Interessen
Der Einsatz einer Zutrittsüberwachung ist nach DSGVO rechtmäßig, wenn die Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der/des Verantwortlichen oder Dritter erforderlich ist. Solche sind:
- Schutz des Lebens von Personen.
- Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen.
- Schutz des Eigentums (z.B. Eigenheim, Home-Office Arbeitsplatz).
3. Anforderungen
Die Zutrittsüberwachung unterstützt die Videoüberwachung.
Weiters wird die Zutritts- und Anwesenheitsüberwachung für Automatisierungen verwendet.
4. Zustimmung der Besucher und Bewohner
Zustimmung zur Zutrittsüberwachung
Wenn Sie das Grundstück / die Liegenschaft betreten, stimmen Sie der Zutritts- und Anwesnheitsoüberwachung rechtsverbindlich zu. Wenn Sie mit der Überwachung nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von einem Zutritt ab.
5. Verweise
- Datenschutzverordnung DSGVO