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Hinweise zu Notfällen

Hinweise zu Notfällen auf den Liegenschaften


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Achtung

Eine rasche und vor allem richtige Unfallmeldung kann Leben retten! Nutzen Sie die 4-W-Regel bei einem Notruf 112:

  • Wo ist etwas passiert? (Ort, Straße, Hausnummer, Autobahnkilometer)
  • Was ist passiert? (Herzinfarkt, Unfall, Brand)
  • Wie viele Verletzte gibt es – Hinweise auf besondere Umstände oder Anzahl der Betroffenen
  • Wer ruft an? (Name und Telefonnummer, Rückfragen abwarten)

1. Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Maßnahmen bei Notfällen auf den Liegenschaften.

Hier erhalten Sie u.a. Informationen darüber,

  • an wen Sie sich im Notfall wenden können.
  • wie Sie sich im Katastrophenfall am besten selbst schützen können.

2. Begriffe

Katastrophen

Unter Katastrophen versteht man Ausnahmesituationen, in denen die täglichen Lebensgewohnheiten der Menschen plötzlich unterbrochen sind und die Betroffenen infolgedessen Schutz, Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische und soziale Fürsorge und anderes Lebensnotwendiges benötigen.

Naturkatastrophen

Unter Naturkatastrophen versteht man Katastrophen, die unmittelbar natürliche Ursachen haben oder sich in der Natur ereignen, beispielsweise:

  • Hochwasser
  • Unwetter (Hagel, Wirbelstürme, Schneestürme. Hangrutuschung, usw.)
  • Waldbrände
  • Erdbeben und damit verbundene Auswirkungen (z.B. Hangrutuschung)
  • Verunreinigungen von Luft und Wasser

Technische Katastrophen

Technische Katastrophen haben technische Ursachen oder treten im Bereich der Technik auf. Dazu zählen beispielsweise:

  • Blackout Strom - flächendeckender Stromausfall
  • Blackout Wasser - flächendeckender Trinkwasserausfall
  • Blackout Kommunikation - flächendeckender Internetausfall
  • Explosionen und Brände (in der Umgebung)
  • Verkehrsunfälle
  • Radiologische Notfälle

Sonstige Katastrophen

Darunter fallen Ereignisse, die katastrophenähnlichen Charakter haben, deren Ursachen aber nicht eindeutig den oben genannten Kategorien zuzuordnen sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Terroranschläge und politische Unruhen
  • Hunger und Seuchen
  • Kombinationen von Katastrophen (z.B. während eines flächendeckenden Stromausfalls kommt es zusätzlich zu einem Großbrand)

Warnung im Katastrophenfall

Damit die Bevölkerung im Notfall rasch informiert und gewarnt werden kann, haben Bund und Bundesländer ein gemeinsames Warn- und Alarmsystem aufgebaut. Mehr als 8.300 Sirenen stehen dafür zur Verfügung.

Bevölkerungswarnung

Für Gefahren jeder Art gibt es die folgenden Signale:

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  • WARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für drei Minuten

Sirenenalarm gleichbleibender Dauerton für drei Minuten

Herannahende Gefahr!

Radio oder Fernseher (ORF) einschalten bzw. sich im Internet (www.orf.at) informieren, Verhaltensmaßnahmen beachten.

  • ALARM - Auf- und abschwellender Ton für eine Minute

Sirenenalarm auf- und abschwellender Ton für eine Minute

Gefahr!

Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

  • ENTWARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für eine Minute

Sirenenalarm Entwarnung gleichbleibender Dauerton für eine Minute

Hochwasserwarnung

Für die Hochwasserwarnung sind in Österreich die einzelnen Bundesländer und die Gemeinden zuständig. Messungen werden von den Hydrografischen Landesdiensten ausgeführt, die mit den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern verbunden sind.

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Quelle = https://ehyd.gv.at/?g_card=pegelaktuell

Unwetterwarnung

Warnungen vor herannahenden Unwettern werden üblicherweise über die Medien bekannt gegeben.

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Quelle = https://warnungen.zamg.at/wsapp/de/alle/heute/93970,252340,708691,539693

3. Notrufnummern

Telefonnummer
Euro-Notruf – einheitliche europäische Notrufnummer112
Feuerwehrzentralen122
Notrufnummer bei Gasgebrechen128
Polizei133
Bergrettung140
Ärztenotdienst141
Telefonseelsorge142
Rettungsdienst144
Notrufdienst für Kinder und Jugendliche147
Vergiftungszentrale01 406 43 43

Quelle = https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/notrufnummern.html

Der Hausbesitzer (unter Kontakte) ist unmittelbar per Telefon und SMS zu informieren.

4. Allgemeines zum Selbstschutz im Katastrophenfall

Quelle = https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/katastrophenfaelle/1/Seite.29500328.html

  • Erste-Hilfe-Utensilien.
  • Taschenlampe und Reservebatterien, Kerzen und Zünder.
  • Batteriebetriebenes Radio und Reservebatterien.
  • Wichtige und persönlich verschriebene Medikamente (auch Kaliumjodidtabletten für den Fall eines radiologischen Notfalls): Kaliumjodidtabletten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Gesundheitsbehörden eingenommen werden. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren und Erwachsene bis 40 Jahren.
  • Wichtige Dokumente zusammengefasst in einer Mappe.
  • Körperpflege und Hygieneartikel.

Außerdem sollte ein Vorrat an Lebensmitteln und Getränken angelegt sein, falls es längere Zeit nicht möglich ist, das Haus zu verlassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Bei der Bevorratung ist auf die individuellen Ess- und Trinkgewohnheiten der Familie Rücksicht zu nehmen. Es sollten Lebensmittel gewählt werden, die man im Notfall auch kalt essen kann (Energieausfall!).
  • Mineralwasser und Fruchtsäfte in Verbundpackungen sind aufgrund der langen Haltbarkeit besonders für einen Getränkevorrat geeignet (Leitungswasser kann bei Katastrophen verschmutzt sein bzw. kann die Wasserversorgung ganz zusammenbrechen).
  • Es sollten nur besonders lang haltbare, hochwertige und leicht verdauliche Lebensmittel ausgewählt werden.
  • Lebensmittel sollten möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert werden und das Ablaufdatum sollte regelmäßig überprüft werden.
  • Auf eventuell notwendige Spezialnahrung für Babys, kranke und ältere Menschen sowie auf Tierfutter für Haustiere darf nicht vergessen werden.

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Verweise