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Sige-Plan - Gemeinsame Schutzeinrichtungen (GSE)

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Zweck

Gemeinsame Schutzeinrichtungen

Die Auflistung sämtlicher „Gemeinsamen Schutzeinrichtungen“ (GSE) zum Zeitpunkt der Evaluierung ist eine Anforderung aus dem SIGE-Plan. Rechtliche Grundlage ist die (BAUV) Bauarbeiterschutzverordnung. Die Liste ist von den jeweiligen Auftragenehmer (AN) auszufüllen.

Gültigkeit

Gültigkeit

Die Berücksichtigung mit dem Handling von gemeinsame Schutzeinrichtungen gilt für alle Projektmitarbeiter auf der Baustelle. Bei Unklarheiten ist der Vorgesetzte umgehend zu informieren. Ergänzungen sind unmittelbar vom jeweiligen Auftragnehmer bekannt zugeben und die erforderlichen Daten bereitzustellen und die betroffenen Personen zu unterweisen.

Jeder Auftragnehmer (AN) hat sein Personal rechtzeitig über die gemeinsamen Schutzeinrichtungen vor dem Baustellenbesuch zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Diese Sige-Plan ist zusätzlich von JEDEM Auftragnehmer vor Beginn der Bauausführungsarbeiten zu unterzeichnen und per email an projekt@tipotsch.eu zu senden. Die Sige-Plan wird auf der Baustelle für ALLE gut sichtbar an der Bauinfotafel für die gesamte Baudauer ausgehängt.

Ansprechpartner

Ansprechpartner = Chris Tipotsch, 0699 18663605

Anregungen mit Betreff: Sige-Plan bitte per an projekt@tipotsch.eu senden.

Rollen
  • Baustellenkoordinator, Baustellenleiter:
  • Der Planungskoordinator ist gemäß § 4 Baukg für die Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zuständig und hat darauf zu achten, dass der Bauherr bzw. Projektleiter den Sige-Plan berücksichtigt.
  • Auftraggeber (AG), Bauherr, Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) = Christian Tipotsch, 0664 1694099, projekt@tipotsch.eu
  • Prüfingenieur, Statiker
  • Auftragnehmer (AN)

Dokumentenlenkung

  • 2023-12 CT: Aufbereitung für digitale Infotafel.
  • 2021-03 CT: QS.
  • 2020-03 CT: Erstellen der Hausordnung für LHT und SHT.

Begriffe

Was sind gemeinsame Schutzeinrichtungen?

Gemeinsame Schutzeinrichtungen auf einer Baustelle sind Sicherheitsmaßnahmen und Einrichtungen, die zum Schutz aller Arbeitnehmer, Besucher und anderer Personen auf der Baustelle dienen. Diese Einrichtungen sind darauf ausgerichtet, Unfälle zu verhindern, Gesundheitsrisiken zu minimieren und die allgemeine Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Gemeinsame Schutzeinrichtungen sind:

  1. Baustelleneinrichtungen: Dies umfasst die ordnungsgemäße Einrichtung der Baustelle mit Hinweisschildern, Zufahrten für Fahrzeuge und Fußgänger, Absperrungen und Sicherheitszonen.
  2. Baustellenzäune: Baustellenzäune dienen dazu, den Zugang zur Baustelle zu kontrollieren und unbefugte Personen fernzuhalten. Sie tragen auch dazu bei, die Sicherheit von Passanten zu gewährleisten.
  3. Sicherheitsbeschilderung: Gut sichtbare Schilder mit Sicherheitsanweisungen, Warnungen und Informationen sind entscheidend, um auf potenzielle Gefahren hinzuweisen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu fördern.
  4. Erste-Hilfe-Einrichtungen: Auf Baustellen sollten gut ausgestattete Erste-Hilfe-Stationen eingerichtet sein, um im Falle von Verletzungen oder medizinischen Notfällen eine schnelle Erstversorgung zu ermöglichen.
  5. Feuerlöscher: Feuerlöscher sind wichtige Schutzeinrichtungen, um Brände in ihrer Anfangsphase zu bekämpfen. Sie sollten strategisch auf der Baustelle platziert und regelmäßig gewartet werden.
  6. Notausgänge und Fluchtwege: Klare und gut gekennzeichnete Notausgänge sowie Fluchtwege sind entscheidend, um im Falle eines Notfalls eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.
  7. Geländer und Absturzsicherungen: Auf erhöhten Arbeitsplätzen müssen Geländer und Absturzsicherungen vorhanden sein, um das Risiko von Stürzen zu minimieren.
  8. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitnehmer müssen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen, die je nach den spezifischen Risiken auf der Baustelle variieren kann. Dies umfasst Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und andere Schutzausrüstungen.
  9. Staub- und Lärmschutzmaßnahmen: Baustellen können erhebliche Mengen an Staub und Lärm erzeugen. Maßnahmen wie Staubbekämpfung und Lärmschutz sind wichtig, um die Exposition gegenüber diesen Gefahren zu minimieren.
  10. Sicherheitsbriefings und Schulungen: Regelmäßige Sicherheitsbriefings und Schulungen sind entscheidend, um alle Beteiligten über die spezifischen Gefahren auf der Baustelle zu informieren und sicherzustellen, dass Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden.

Diese Schutzeinrichtungen sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Die genauen Anforderungen können je nach Land, Region und Art der Baustelle variieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

Verzeichnis gemeinsamer Schutzeinrichtungen

Auf Baustellen und Liegenschaften können verschiedene gemeinsamen Schutzeinrichtungen vorkommen. Folgende gemeinsamen Schutzeinrichtungen wurden identifiziert:

Verstoß

  1. Der Verstoß gegen die Hausordnung und/oder die Baustellenordnung und/oder dem Sige-Plan und/oder Handhabung von gemeinsamen Schutzeinrichtungen wird in leichteren Fällen meist durch eine Abmahnung, in schweren Fällen durch eine Kündigung oder ein Hausverbot geahndet. Der Vermieter / Bauherr / Besitzer hat das Recht Mietern, Besucher, Projektmitarbeiter die mehrmals abgemahnt wurden, fristlos zu kündigen.
Verstoß

In schweren Fällen kann es zu einem Hausverbot kommen.

Verweise