Schutzhelm
Persönliche Schutzausrüstung
Anwendung
Bei der Arbeitsplatzevaluierung durch den Arbeitsinspektor sind Persönliche Schutzausrüstungen am Bau vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das §§ 69 und 70 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V).
Der industrielle Schutzhelm (auch Bauhelm oder Industrieschutzhelm) ist ein Helm, der in den meisten modernen Industriestaaten als Zubehör zum Arbeitsschutz auf Baustellen oder anderen Gefahrenbereichen vorgeschrieben ist. Helme zum Schutz gegen Waffenwirkung werden dagegen meist als Gefechtshelm oder ballistischer Schutzhelm bezeichnet. Der Helm dient zum Schutz des Kopfes einerseits vor herabfallenden Teilen und pendelnden Lasten andererseits kann er bei beengten Situationen vor Verletzungen bewahren.
Dokumentenlenkung
- 2020-05 CT: Im Zuge der Recherche für Pools erfasst.
Verweise
- AUVA