Schutzbrillen
Persönliche Schutzausrüstung
Anwendung
Bei der Arbeitsplatzevaluierung durch den Arbeitsinspektor sind Persönliche Schutzausrüstungen am Bau vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das §§ 69 und 70 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V).
Schutzbrillen sollen die Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Licht, UV-Strahlung, Laserlicht, Chemikalien, Staub, Splittern, Mikroorganismen (z. B. Tröpfcheninfektion) oder Wettereinflüssen schützen. Sie finden daher vorwiegend im Arbeits- sowie im Sportumfeld Verwendung.
Dokumentenlenkung
- 2020-05 CT: Im Zuge der Recherche für Pools erfasst.
Verweise
- AUVA