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Gehörschutz

Persönliche Schutzausrüstung


Anwendung

Bei der Arbeitsplatzevaluierung durch den Arbeitsinspektor sind Persönliche Schutzausrüstungen am Bau vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das §§ 69 und 70 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V).

Als Gehörschutz werden alle Arten von Schutzeinrichtungen bzw. Schutzausrüstung bezeichnet, die das Gehör vor zu lauten Geräuschen schützen und Schalltraumata vorbeugen.

Dokumentenlenkung
  • 2020-05 CT: Im Zuge der Recherche für Pools erfasst.

Verweise

  • AUVA