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SiGe-Plan - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen


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Zweck

Baustellenordnung

Der Bauherr hat gemäß § 7 Baukg dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle bzw. in der Vorbereitungsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Sigeplan) gemäß ÖNORM B 2107-2 erstellt wird. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist für alle Baustellen zu erstellen, für die eine Vorankündigung gem. Baukg § 6 zu erstellen ist oder Arbeiten durchgeführt werden, die mit besonderen Gefahren gem. § 7 (2) verbunden sind.

Gültigkeit

Gültigkeit

Die SIGE-Plan gilt für alle Besucher, Bauarbeiter und Projektmitarbeiter auf der Baustelle. Der aktuelle SIGE-Plan ist bei der Bauinfotafel ausgehängt. Ergänzungen sind unmittelbar vom jeweiligen Auftragnehmer unaufgefordert bekannt zugeben und die erforderlichen Daten in digitaler Form bereitzustellen und die betroffenen unmittelbar Personen zu unterweisen.

Jeder Auftragnehmer (AN) hat sein Personal rechtzeitig über den Inhalt des Sige-Plan vor dem Baustellenbesuch zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Diese Sige-Plan ist zusätzlich von JEDEM Auftragnehmer vor Beginn der Bauausführungsarbeiten zu unterzeichnen und per email an projekt@tipotsch.eu zu senden. Die SiGe-Plan wird auf der Baustelle gut sichtbar an der Bauinfotafel für die gesamte Baudauer ausgehängt.

Ansprechpartner

siehe Kontakte

Anregungen mit Betreff: Sige-Plan bitte per an projekt@tipotsch.eu senden.

Rollen
  • Der Planungskoordinator ist gemäß § 4 Baukg für die Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zuständig und hat darauf zu achten, dass der Bauherr bzw. Projektleiter den Sige-Plan berücksichtigt.
  • Baustellenkoordinator, Baustellenleiter
  • Auftraggeber (AG), Bauherr, Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
  • Prüfingenieur, Statiker
  • Auftragnehmer (AN)

Dokumentenlenkung

  • 2023-12 CT: Aufbereitung für digitale Infotafel.
  • 2021-03 CT: QS.
  • 2020-03 CT: Erstellen der Hausordnung für LHT und SHT.

Sige-Plan Beilagen

Die SIGE-Plan Beilagen werden laufend gepflegt.

Verstoß

  1. Der Verstoß gegen die Hausordnung und/oder die Baustellenordnung und/oder dem Sige-Plan wird in leichteren Fällen meist durch eine Abmahnung, in schweren Fällen durch eine Kündigung oder ein Hausverbot geahndet. Der Vermieter / Bauherr / Besitzer hat das Recht Mietern, Besucher, Projektmitarbeiter die mehrmals abgemahnt wurden, fristlos zu kündigen.
Verstoß

In schweren Fällen kann es zu einem Hausverbot kommen.

Verweise