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Hinweise zur Trinkwasser-Messung - SmartMetering

Hinweise und Informationspflichten zu Energie-Messung auf den Liegenschaften - Smart Meter: die intelligenten Wasserzähler


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1. Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Messung des Trinkwasserverbrauches auf den Liegenschaften.

Zweck des SmartMeterings

Der Wasserverbrauch auf den Liegenschaften wird Mittels Wasserzähler und/oder SmartMeter gemessen. Die Verbrauchsdaten werden zur Abrechnung mit dem Wasserversorgerg und zur Berechnung der Abwasserkanalgebühr verwendet.

2. Erfordernisse

In der Regel werden die Wasserzähler alle 5 Jahre vom Wasserversorger ausgetauscht. Beim Austauschen des Wasserzähler ist den Techniker Zutritt zu gewähren.

Trinkwasser-Wasserversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden in regelmäßigen Abständen über die Qualität des gelieferten Trinkwassers informieren: Das geschieht über den Trinkwasserbefund.

3. Anforderungen

Alle Bewohner des Hauses nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass der Wasserverbrauch digitale gemessen wird. Die Messdaten werden u.a. für Regelzwecke und zur Optimierung des Wasserverbrauches angewendet.

4. Zustimmung der Bewohner

Zustimmung zur digitalen Energie-Messung

Wenn Sie im Haus wohnen, stimmen Sie der digitalen Wasserverbrauchsmessung rechtsverbindlich zu. Wenn Sie mit der laufenden Messung des Wasserverbrauches nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von einer Nutzung des Objektes ab.

Verweise