Hinweise zur Trinkwasser-Messung - SmartMetering
Hinweise und Informationspflichten zu Energie-Messung auf den Liegenschaften - Smart Meter: die intelligenten Wasserzähler

1. Regelungsgegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Messung des Trinkwasserverbrauches auf den Liegenschaften.
Der Wasserverbrauch auf den Liegenschaften wird Mittels Wasserzähler und/oder SmartMeter gemessen. Die Verbrauchsdaten werden zur Abrechnung mit dem Wasserversorgerg und zur Berechnung der Abwasserkanalgebühr verwendet.
2. Erfordernisse
In der Regel werden die Wasserzähler alle 5 Jahre vom Wasserversorger ausgetauscht. Beim Austauschen des Wasserzähler ist den Techniker Zutritt zu gewähren.
Trinkwasser-Wasserversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden in regelmäßigen Abständen über die Qualität des gelieferten Trinkwassers informieren: Das geschieht über den Trinkwasserbefund.
3. Anforderungen
Alle Bewohner des Hauses nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass der Wasserverbrauch digitale gemessen wird. Die Messdaten werden u.a. für Regelzwecke und zur Optimierung des Wasserverbrauches angewendet.