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Hinweise zur Energie-Messung - SmartMetering

Hinweise und Informationspflichten zu Energie-Messung auf den Liegenschaften - Smart Meter: die intelligenten Stromzähler


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1. Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Messung des Stromverbrauches auf den Liegenschaften.

Zweck des SmartMeterings

Der Stromverbrauch auf den Liegenschaften wird Mittels SmartMeter gemessen. Über das Kundenportal des jeweiligen Netzbetreibers kann der Verbrauch Online abgerufen werden. Die Verbrauchsdaten werden zur Abrechnung (a) mit dem Netzbetreiber und (b) Stromliefernaten und (c)zur Berechnung der Steuerabgaben verwendet.

2. Begriffe und Vorgaben

Laut EU-Verordnung sollen 80 Prozent der Haushalte bis 2020 mit Smart Metern (intelligenten Stromzählern) ausgestattet sein, der österreichische Gesetzgeber sieht 95 Prozent bis 2022 vor.

Intelligente Stromzähler sind vollelektronisch. Sie messen den Endenergieverbrauch und die Leistung in einem bestimmten Zeitintervall, z. B. viertelstündlich. Die Messwerte werden am Folgetag an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet.

Als Strom- bzw. Gaskunde haben Sie zwei unterschiedliche Partner: Ihren Strom- bzw. Gasanbieter, den Sie sich immer frei auswählen können, und Ihren Strom- bzw. Gasnetzbetreiber. Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt ausschließlich von Ihrer Wohnadresse ab. Sie können den Netzbetreiber also nicht nach Belieben auswählen.

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Der Netzbetreiber ist zuständig für

  • die Errichtung, Wartung und Instandhaltung des Strom- bzw. Gasnetzes genauso wie für
  • Ihren Netzanschluss bei Neubau,
  • die Behebung von Störungen sowie
  • alle Leistungen rund um Ihren Zähler, wie z.B. den Einbau, die Instandhaltung oder die Ablesung.

Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt ausschließlich von Ihrer Wohnadresse ab. Sie können den Netzbetreiber also nicht nach Belieben auswählen; er hat ein sogenanntes natürliches Monopol. Die Entgelte, die er für seine Systemdienstleistungen verrechnen darf, sind per Verordnung festgelegt.

Strom- und auch Gasrechnungen setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Aus dem Energiepreis, den der Energielieferant bekommt und selbst festlegt.
  2. Aus Steuern und Abgaben.
  3. Aus dem Netztarif. Damit werden dem Netzbetreiber die Kosten erstattet, die durch den Betrieb der Netze entstehen.

Richtwerte für die Zusammensetzung des Strompreises

  • 1/3 Stromanbieter (var., durch Energieverbrauch steuerbar)
  • 1/3 Steuern (fix)
  • 1/3 Netzprovider (fix)

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3. Anforderungen

Alle Bewohner des Hauses nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass der Stromverbrauch digitale gemessen wird. Die Messdaten werden u.a. für Regelzwecke und zur Optimierung des Energieverbrauches angewendet.

4. Zustimmung der Bewohner

Zustimmung zur digitalen Energie-Messung

Wenn Sie im Haus wohnen, stimmen Sie der digitaLEN Energiemessung rechtsverbindlich zu. Wenn Sie mit der laufenden Messung des Stromverbrauches nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von einer Nutzung des Objektes ab.

Verweise