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Hinweise zur Garagen-Nutzung

Hinweise zur Nutzung von Garagen


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In dieser Ordnung für Abstell- und Garagenplätze finden Sie wichtigen Informationen für die Benützung der Abstell- und Garagenplätze.

Die Benützung der Garagen- bzw. Einstellflächen („Garage“) ist nur nach Abschluss eines Nutzungsvertrages zulässig.

Der Nutzungsvertrag fällt nicht unter die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Ebenso sind die §§ 970 ff ABGB nicht anzuwenden.

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