Hinweise zur Garagen-Nutzung
Hinweise zur Nutzung von Garagen

In dieser Ordnung für Abstell- und Garagenplätze finden Sie wichtigen Informationen für die Benützung der Abstell- und Garagenplätze.
Die Benützung der Garagen- bzw. Einstellflächen („Garage“) ist nur nach Abschluss eines Nutzungsvertrages zulässig.
Der Nutzungsvertrag fällt nicht unter die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Ebenso sind die §§ 970 ff ABGB nicht anzuwenden.
Quick -Links
- Garagenordung (Quelle = Internet)
- https://www.wipark.at/unternehmen/garagenordnung
